Alle Züchter, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehenden Bedingungen sowie die Deck- und Besamungsbedingungen der jeweiligen Verbände an.

Dauer der Decksaison
Die Decksaison beginnt am 18. März und endet am 31. Juli 2024.

Der Stutenbesitzer ist verpflichtet,vor der Besamung der Stute eine Tupferprobe zu nehmen, ausgenommen sind 3-jährige Maidenstuten und Fohlenstuten mit normal verlaufender Geburt. Außerdem muss eine Follikel-Kontrolle durch den Tierarzt durchgeführt werden.

Wenn die Stute nach 3 Rossen nicht tragend ist, muss eine erneute Tupferprobe erfolgen.

Samenbestellungen
Bestellungen für den Frischsamenversand müssen montags bis freitags bis 10.00 Uhr, samstags bis 9.00 Uhr unter Telefon 0171-1548597 (mobil Büro) oder 0151-15533847 (mobil Veronica Sinz) erfolgen. An Sonn- und Feiertagen kann kein Versand erfolgen.

Ein Samenversand erfolgt nur, sofern die Besamungstaxe im Voraus überwiesen wurde. Die Kosten für den Samenversand werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Züchters. Das Transportrisiko des Spermas geht ab Absendung von der Besamungsstation Gestüt Lichtenmoor auf den Züchter über. Gleiches gilt bei Abholung.

Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:

  • gewünschter Hengst
  • Name, Adresse, Telefonnummer und E-mail des Stutenbesitzers
  • Name und vollständige Adresse des Tierarztes/Besamungswarts
  • Versandanschrift
  • Angaben zur Stute (Name, Lebensnummer, Abstammung, Alter)
  • Ihre Mitgliedsnummer des jeweiligen Zuchtverbandes, bei dem die Bedeckung durch uns gemeldet werden soll

Einen entsprechenden Besamungsauftrag können Sie auf unserer Homepage downloaden.

Hinweis
Hengste, insbesondere Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, werden erst nach abgeschlossener und bestandener Hengstleistungsprüfung ins HB I eingetragen, Erst danach kann eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Zuchtverbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Das Risiko trägt ausschließlich der Stuteneigentümer.

* Anerkannt nach bestandener Sportprüfung bzw. Bundeschampionatsqualifikation.

Den aktuellen Stand können Sie jederzeit bei uns erfragen.

Der gelieferte Samen darf nur und ausschließlich für die angegebene Stute eingesetzt werden!

Der Lieferung beigefügte Samenverwendungsnachweise sind, ausgefüllt und unterschrieben vom Tierarzt/Besamungswart, innerhalb von 3 Werktagen an uns zurückzuschicken. Samencontainer, die nicht innerhalb einer Woche ausreichend frankiert zurückgeschickt werden, sind dem Züchter in Rechnung zu stellen.

Bei starker Frequentierung sind nur 2 Portionen pro Rosse erhältlich.

Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen!

Decktaxensplitting bei Frischsamenlieferung

Das Deckgeld eines Hengstes wird in eine Besamungstaxe und eine Trächtigkeitstaxe aufgeteilt und versteht sich inkl. MWSt.
Die Besamungstaxe gilt für die gesamte Dauer der Decksaison und wird Ihnen in jedem Fall in Rechnung gestellt. Sie deckt u. a. den Aufwand der Spermagewinnung, der Aufbereitung des Frischsamens und der Administration ab.
Erfolgt während der Decksaison ein Hengstwechsel, so ist hier keine neue Besamungstaxe zu leisten, sofern für den Hengst dieselbe Gebühr fällig ist. Falls die Besamungstaxe höher ist, muß die Differenz nachgezahlt werden. Sollte man sich für einen Hengst mit einer geringeren Besamunsgtaxe entscheiden, ist keine Rückzahlung des Differenzbetrages möglich.

Es besteht kein Anspruch auf Gutschriften oder Rabatte bei der Besamungstaxe. Nicht enthalten sind in der Besamungstaxe die Kosten für den Spermaversand, sowie Tierarzt- oder Pensionskosten.

Die Besamungstaxe ist vor der ersten Samenlieferung fällig und ausschließlich auf folgendes Konto einzuzahlen:

Sparkasse Nienburg
Gestüt Lichtenmoor
Kontoinhaberin: Jutta Sinz
IBAN: DE80 2565 0106 0036 1505 22
BIC: NOLADE21NIB

Sollte eine Stute nach der Besamung nicht tragend sein oder umrossen, so erfolgt kein erneuter Samenversand, wenn die Besamungstaxe sowie die angefallenden Versandkosten bis dahin nicht bezahlt sind. Die Aushändigung des Deckscheins sowie die Weitergabe an den Verband erfolgt erst bei beglichener Besamungs- und Trächtigkeitstaxe.

Der zweite Teil der aktuellen Decktaxe, die sogenannte Trächtigkeitstaxe, ist bei nachgewiesener Trächtigkeit Ihrer Stute fällig und wird nach dem letztgewählten Hengst berechnet.
Relevant ist die Trächtigkeit am 60. Tag nach der letzten Besamung.

Der Nachweis der Nichtträchtigkeit ist vom Züchter unaufgefordert mit schriftlichem Zeugnis (Post, Fax oder Mail) vom behandelnden Tierarzt an das Gestüt Lichtenmoor zu erbringen. Anderenfalls gilt die Stute als tragend und die Trächtigkeitstaxe wird automatisch fällig.

Für als nicht tragend gemeldete Stuten erfolgt weder die Ausstellung eines Deckscheins noch die Meldung der Bedeckung an die jeweiligen Zuchtverbände.

Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann -wenn möglich- TG-Sperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst gleicher Preiskategorie unserer Station genutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Besamungstaxe. Es wird jedoch die volle Höhe der bezahlten Besamungstaxe auf das Gesamtdeckgeld des neu eingesetzten Hengstes angerechnet.

Wenn ein Embryotransfer geplant ist, ist uns dies bei der Samenbestellung mitzuteilen. Für jeden angewachsenen Embryo wird das volle Deckgeld fällig.

Jutta Sinz, Geschäftsführerin
Lichtenmoor, im  März 2023